In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Meinisberg an seiner Sitzung vom 01.04.2025 die Tagesschulverordnung der Einwohnergemeinde Meinisberg erlassen hat. Die Tagesschulverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 01.08.2025 in Kraft.
Die Tagesschulverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Meinisberg eingesehen oder auf
www.meinisberg.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.
Meinisberg, 25.08.2025 Der Gemeinderat