24. Dez 2020
Autor: Tanja Gilomen
Die Gemeindeverwaltung Meinisberg sucht per 1. März 2021 oder nach Vereinbarung ein/e
Verwaltungsangestellte/r 80-100%
Weitere Informationen zum Aufgabengebiet, Anforderungen etc. finden Sie hier im Stelleninserat.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis am 20. Januar 2021 an die Einwohnergemeinde Meinisberg, Hauptstrasse 45, 2554 Meinisberg oder per E-Mail an gemeindeschreiberei@meinisberg.ch.
Tanja Gilomen, Gemeindeschreiberin, Tel. 032 377 11 89, oder Evelyne Weibel, Finanzverwalterin, Tel. 032 377 11 91, beantworten gerne Ihre Fragen.
23. Dez 2020
Autor: Gianni Fumasoli
Nachbefragung zur Gemeinde-Urnenabstimmung betr. der Schulhauserweiterung und Neubau Gemeindeverwaltung
Geschätzte Bevölkerung von Meinisberg
Am 29. November 2020 wurde das Gesamtprojekt Schulhauserweiterung und Neubau Gemeindehaus an der Urne abgelehnt. Für das weitere Vorgehen ist der zuständigen Spezialbaukommission und dem Gemeinderat Ihre Meinung wichtig. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit und füllen nachfolgenden Fragebogen aus. Sie helfen uns damit, den richtigen Weg im Sinne der Bevölkerung von Meinisberg einzuschlagen.
21. Dez 2020
Autor: Gianni Fumasoli
Über die Festtage bleiben Schalter und Telefon der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:
Mittwoch, 23. Dezember 2020 ab 11.00 Uhr bis und mit Freitag, 1. Januar 2021
Gerne bedienen wir Sie wieder ab Montag, 4. Januar 2021 zu unseren gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Notfalltelefon-Nr. in dringenden Fällen
21. Dez 2020
Autor: Gianni Fumasoli
Schon wieder ist ein Jahr vergangen und es ist Zeit, den Stand Ihres Wasserzählers abzulesen. Ein entsprechender Flyer inkl. Talon erhalten Sie in der Kalenderwoche 52 per Post zugestellt.
Klicken Sie hier, um die Daten online einzutragen.
Weitere Informationen inkl. Talon in Papierform finden Sie hier:
Flyer Ablesen Wasserzähler
18. Dez 2020
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. November 2020 liegt gestützt auf Art. 66 des Organisationsreglements (OgR) während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Meinisberg öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.