News


Neue Urnenöffnungszeiten an den Wahl- und Abstimmungssonntagen ab 2025

20. Jan 2025

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Urnenöffnungszeiten an den Wahl- und Abstimmungssonntagen anzupassen. Die Urnen werden ab 2025 neu von

 

                                             10:00 bis 11:00 Uhr (anstelle von 10:30 bis 11:30 Uhr)

 

geöffnet. Damit übernimmt die Gemeinde die Praxis der umliegenden Gemeinden und ermöglicht den Mitgliedern des Wahl- und Abstimmungsausschusses ein speditiveres Auszählen.

Die neuen Urnenöffnungszeiten von 10:00 bis 11:00 Uhr gelten ab dem Abstimmungssonntag vom 
9. Februar 2025!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

2554 Meinisberg, 20.01.2025                                                                  Der Gemeinderat 


Grabaufhebung Friedhof Meinisberg

16. Dez 2024

Auf dem Friedhof Meinisberg werden auf den 31. März 2025 folgende Gräber, gemäss Art. 28 und 29 des Bestattungs- und
Friedhofreglements, aufgehoben:
9 Urnengräber im rechten Teil Süd-Ost (Beisetzungen 1996-2008)
2 Familiengräber Mitte Nord (Beisetzungen 1948-1994)

3 Familiengräber Mitte Nord (Beisetzungen 1979-1993, vorzeitige Aufhebung auf Gesuch hin)

Die betreffenden Gräber sind mit einem Band markiert.

Wir bitten die Angehörigen, welche die Grabsteine, Einfassungen, usw. selber abräumen möchten, dies bis zum festgesetzten Datum zu tun. Über jene, die bis zum festgesetzten Termin nicht geräumt werden, kann die Kommission für Hoch- und Tiefbau verfügen.

 

Bei Fragen betreffend der Grabaufhebung wenden Sie sich bitte an Reinhard Kunz, Werkhof, Tel. 032 377 36 86.

 

2554 Meinisberg, 16.12.2024                                                      Kommission für Hoch- und Tiefbau

Wildtiere auf der Fahrbahn - Merkblatt TCS

3. Okt 2024


Flyer Energieberatung Seeland für Privatpersonen, Gemeinde und Unternehmen

11. Apr 2024


Unterstützung für Eltern - Pro Juventute

20. Feb 2024

Unterstützung für Eltern
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Pro Juventute werden in unserer Gemeinde die beliebten Elternbriefe abgegeben. Wir schenken den Eltern bei der Geburt des ersten Kindes ein Abonnement für die Elternbriefe, für die drei ersten Lebensjahre des Kindes. Das Abonnement endet automatisch und muss von den Eltern nicht gekündigt werden.

Das Elternbriefabonnement wird automatisch ausgelöst, sobald die Geburt des ersten Kindes auf der Einwohnerkontrolle registriert ist.

Ergänzend steht der Eltern-Beratungsdienst gratis unter der Nummer 058 261 61 61 rund um die Uhr, an 365 Tagen zur Verfügung.

Auch auf der Internetseite von www.projuventute.ch finden Sie zahlreiche Artikel zum Elternsein und zu Erziehungsfragen im Alltag.