21. Jun 2021
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:
Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.
Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden BSIG-Weisung des Kantons Bern.
Kommission für Sicherheit und Umwelt
17. Jun 2021
10. Jun 2021
Diesen Sonntag, 13. Juni 2021 finden eidgenössische Abstimmungen statt. Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir Ihnen eine briefliche Stimmabgabe per Post oder Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis Sonntag, 10.30 Uhr.
Aktuelle Zwischen- und Endergebnisse finden Sie hier.
7. Jun 2021
Musikabend der Musikgesellschaft Meinisberg vom 12. oder 19. Juni 2021 auf dem Schulhausplatz.
Der Anlass findet nur bei schönem Wetter statt. Aktuelles Durchführungsdatum wird auf der Homepage der MG Meinisberg veröffentlicht.