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Schliessung Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 24. August 2022

22. Aug 2022

Schliessung Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 24. August 2022

 

Infolge Personalausflug bleibt die Gemeindeverwaltung am
Mittwoch, 24. August 2022 den ganzen Tag geschlossen.

Besten Dank für das Verständnis.

2554 Meinisberg, 22. August 2022                         Gemeindeverwaltung Meinisberg


Revision Bauinventar; öffentliche Einsichtnahme

22. Aug 2022

Von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, findet auf den Regierungsstatthalterämtern die öffentliche Einsichtnahme in die Entwürfe des teilrevidierten Bauinventars statt.

 

Die Bauinventare der erwähnten Gemeinden sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.

 

Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht. Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen:

 

von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne im Schloss, Hauptstrasse 6 in Nidau.


Die Entwürfe können online auf der Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern (https://www.be.ch/denkmalpflege) konsultiert werden.

 

Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden. Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen. Im Übrigen verweisen wir auf  Art. 13a-c BauV. 

 Entwurf Bauinventar der Gemeinde Meinisberg


Sirenentest vom 2. Februar 2022

26. Jan 2022

Gemäss Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) ist der jährliche Sirenentest in allen Gemeinden durchzuführen. Der nächste Sirenentest findet statt am 

Mittwoch, 2. Februar 2022 ab 13.30 bis 16.00 Uhr

Mit dem jährlichen Sirenentest wird die Funktionsbereitschaft der technischen Alarmierungsmittel (stationäre und mobile Sirenen sowie die Sirenenfernsteuerung) und der Alarmorganisation in den Gemeinden kontrolliert. Zusätzlich können die Beschallungsflächen sowie die Fahrrouten überprüft und falls nötig angepasst werden. 

 


Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

1. Jan 2022


Wasserversorgung / Zählerablesung

23. Dez 2021
Autor: Piruthvy Pakeerathan

Es ist schon wieder ein Jahr vergangen und es ist Zeit, den Stand Ihres Wasserzählers abzulesen.

Weitere Informationen bezüglich Zählerablesung finden Sie hier

Hiermit gelangen Sie zum Onlineformular