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Teilrevision Personalverordnung der Einwohnergemeinde Meinisberg: Inkrafttreten

4. Aug 2026

Hier gelangen Sie zur Publikation.

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Meinisberg an seiner Sitzung vom 06.05.2026 die Teilrevision von Anhang II und Anhang III (Punkt 2.3.1) der Personal-verordnung der Einwohnergemeinde Meinisberg erlassen hat. Die Teilrevision der Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 01.07.2026 in Kraft.

Die Teilrevision der Personalverordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Meinisberg eingesehen oder per E-Mail an: info@meinisberg.ch angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.

Meinisberg, 04.08.2026                                                         Der Gemeinderat