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Reglement über Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung: Beschluss

11. Apr 2024

Meinisberg

Reglement über Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung: Beschluss

Hier gelangen Sie zum Reglement.

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Meinisberg an seiner Sitzung vom 19. März 2024 das Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
gemäss Art. 14 Abs. 2 lit. f Organisationsreglement (OgR) erlassen hat.

Die BKW Energie AG als Energielieferantin bezahlt der Gemeinde Meinisberg für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes seit Jahren eine Gemeindeabgabe. Diese wird den Strombezügerinnen und -bezügern mit 1.5 Rp. pro kWh (max. CHF 300.- pro Zähler und Jahr) in Rechnung gestellt und wird separat ausgewiesen. Gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil bedarf es für diese Erhebung einer gesetzlichen Grundlage. Dieses Reglement schafft die erforderliche Grundlage
dafür, dass die BKW Energie AG die Gemeindeabgabe weiterhin in Rechnung stellen darf.

Das Reglement kann in der Gemeindeverwaltung Meinisberg eingesehen oder auf www.meinisberg.ch heruntergeladen werden.

Gemäss Art. 36 Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung können mindestens 5% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement per 1. Juli 2024 in Kraft.

Meinisberg, 8. April 2024                                                                                                               Der Gemeinderat