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Holzfeuerungskontrolle - Vollzug Messpflicht bei Holz- und Kohle-Zentralheizung

10. Sep 2021

Mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 besteht neu eine Messpflicht bei Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70kW sowie gewerblich genutzten Backöfen. Im Kanton Bern erfolgt der Vollzug der neuen Messpflicht seit dem 1. November 2019 gestaffelt. 

In der Heizperiode 2021/2022 (also ab September 2021) werden die betroffenen Anlagen in Meinisberg erstmals gemessen.

Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden von der zuständigen kantonalen Stelle im September 2021 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messung informiert. 

Weitere Informationen zur Holzfeuerung finden Sie auf www.be.ch/holzfeuerung

 

Liberalisierung Kaminfegerwesen im Kanton Bern

Auf den 1. Januar 2021 wurde das Kaminfegerwesen im Kanton Bern liberalisiert. Somit gibt es die Funktion des Kreiskaminfegers nicht mehr. Die visuelle Brennstoffkontrolle wird von demjenigen Kaminfeger / von derjenigen Kaminfegerin durchgeführt, der / die vom Anlagenbetreiber / von der Anlagenbetreiberin aufgeboten wird. Auf der Internetseite der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) kann eine Liste mit konzessionierten Kaminfeger / konzessionierte Kaminfegerinnen bezogen werden.