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Veröffentlichung Teilrevision Kurtaxenreglement
Genehmigung und Inkraftsetzung
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Kategorie: News
Kurtaxenreglement vom 31.10.2006 mit Änderungen vom 11.12.2018
Veröffentlichung / Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 14 und Art. 36 bis 38 des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Meinisberg vom 25.4.2017 sowie Art. 37 der kant. Gemeindeverordnung folgenden Beschluss vom 11.12.2018 bekannt:
Genehmigung Teilrevision Kurtaxenreglement
Gestützt auf die Änderung des kant. Tourismusentwicklungsgesetzes TEG bezüglich Organisation des Bezugs der Beherbergungsabgabe per 1.5.2018 hat der Gemeinderat das Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Meinisberg vom 31.10.2006 per 1.1.2019 revidiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Referendumsmöglichkeit / Aktenauflage
1. Gemäss Art. 14 des OgR der Einwohnergemeinde Meinisberg untersteht der Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum nach Art. 36 OgR.
2. Mindestens 46 Stimmberechtigte (5%) können verlangen, dass die Reglementsrevision der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.
3. Ein allfälliges Referendum ist bis spätestens am 21.1.2019 beim Gemeinderat, 2554 Meinisberg, einzureichen.
4. Das revidierte Reglement liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeschreiberei Meinisberg öffentlich aufgelegt oder kann unter www.meinisberg.ch eingesehen oder ausgedruckt werden.
- Dateien:
Referendumsbeschluss_Kurtaxenreglement.pdf1.7 M